schulfrei – gemäß Schulfreierklärung

Geschäftszahl: 580001/0009-PA-Stab/2021

Verordnung der Bildungsdirektion Salzburg vom 28.09.2021, mit der im Schuljahr 2021/22 an allen öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten
mittleren und höheren Schulen der Freitag, der 07. Jänner 2022, schulfrei erklärt wird

Gemäß § 2 Abs. 5 dritter Satz des Schulzeitgesetzes, BGBl. Nr. 77/1985, in der geltenden Fassung, wird im Schuljahr 2021/22 an allen öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten mittleren und höheren Schulen der Freitag, der 7. Jänner 2022, schulfrei erklärt.

Gemäß § 34 Abs. 1 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes, BGBl. I Nr. 138/2017 idgF, tritt diese Verordnung nach Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt der Bildungsdirektion in Kraft.

Salzburg, am 28.09.2021
Der Bildungsdirektor:
HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair