Grundsätze der Semestrierten Oberstufe SOST
Geltungsbereich
- Seit 2021-22: 10. Schulstufe aufsteigend
Ziele
- Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung, um die Schullaufbahn kurz und effizient zu gestalten
- Das Wiederholen einer Klasse findet nur mehr in Ausnahmefällen statt
Zeugnisse
- 9. Schulstufe: Schulnachricht und Jahreszeugnis
- Ab 10. Schulstufe: Semesterzeugnisse
Bei negativer Beurteilung: Semesterprüfungen über negativ beurteilte Kompetenzen und Lehrstoff
Ein negativ oder nicht beurteiltes Fach im Halbjahr kann nur durch eine Prüfung – und nicht durch eine gute Leistung im Sommersemester – ausgebessert werden!
Jedes „Nicht genügend“ bzw. „Nicht beurteilt“ zählt.
Semesterzeugnis und Semester- bzw. Wiederholungsprüfungen – ACHTUNG: Wichtige Änderungen!
- Bei Beurteilung eines Fachs mit „Nicht Genügend“
Beiblatt zum Semesterzeugnis, auf dem die Kompetenzen (Bildungs- und Lehraufgaben) und der Lehrstoff angeführt sind, die für die negative Beurteilung maßgeblich waren - Semesterprüfung
Prüfungsinhalte: Fehlende Kompetenzen
Der/die Schüler/in meldet sich EIGENSTÄNDIG und mind. eine Woche im Voraus mit einem Anmeldeformular an und vereinbart einen Termin mit der Lehrperson.
Die Schule bietet Prüfungswochen (Slots) an, in denen diese Prüfungen stattfinden.
Spätester Termin: Wiederholungsprüfungstage zu Schulbeginn
Max. 2 / Tag
Die Lehrperson entscheidet, ob mündlich oder schriftlich - Bei negativer Beurteilung der Semesterprüfung
EINE Wiederholungsprüfung möglich
Spätestens vier Wochen nach den Wiederholungsprüfungsterminen zu Schulbeginn -in der Zwischenzeit darf die höhere Schulstufe besucht werden. - Aufstieg mit maximal EINEM „Nicht genügend/Nicht beurteilt“ im ganzen Schuljahr möglich, wenn das Fach in der folgenden Schulstufe wieder vorkommt und im vorigen Schuljahr nicht bereits mit „Nicht genügend/Nicht beurteilt“ beurteilt wurde
- Aufstieg einmalig mit zwei „Nicht genügend/Nicht beurteilt“ (mit positiver Leistungsprognose) möglich – Klassenkonferenz entscheidet
Frühwarnung und individuelle Lernbegleitung bzw. Lerncoaching
- Frühwarnung
Anpassung an Semestergliederung: ab November bzw. ab April Information über Leistungsstand, Einladung zu beratendem Gespräch, Vereinbarung über erarbeitete, maßgeschneiderte Fördermaßnahmen - Individuelle Lernbegleitung
Ab dem 3. Semester zur Umsetzung vereinbarter Fördermaßnahmen - Lerncoaching
Die caritas.schule bietet allerdings bereits ab dem 1. Semester kostenloses Lerncoaching an!

