Vorläufige Schulplatzzuweisung
Das Aufnahmeverfahren 2023 ist abgeschlossen, die Aufnahmegespräche wurden erfolgreich durchgeführt, die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber ist gemacht.
Der vorläufig zugewiesene Schulplatz gilt als verbindlich, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme (= Vorlage des interimistisches Jahreszeugnis, vorgelegt bis 03. Juli 2023, 12:00 Uhr bzw. erfolgreiche Ablegung einer/mehrerer Aufnahmsprüfung/en am 05. Juli 2023 um 08:00 Uhr) die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden.
Die Nichtannahme des vorläufig zugewiesenen Schulplatzes ist nur aus besonderen Gründen zulässig und ist sofort schriftlich oder per FAX an die Schule zu melden und wird an die Bildungsdirektion Salzburg weitergeleitet.
Wer nun im Schuljahr 2023/2024 vorläufig aufgenommen ist, erfahren Sie [hier].